| Regelsätze stellen das wichtigste Instrument dar, um die Aufgabe der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu erfüllen. Dabei geht es um die Verwirklichung der Forderungen in §1 BSHG, nach denen dem Empfänger der Hilfeleistung die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen ist. Nach Regelsätzen werden in der Sozialhilfe die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt (insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat) gewährt, wenn dieser Bedarf außerhalb einer stationären Einrichtung besteht (§22 BSHG). Regelsätze müssen so bemessen sein, dass der laufende Bedarf dadurch abgedeckt werden kann (Bedarfsbemessung). Jede Landesregierung setzt jährlich in einer Rechtsverordnung die Höhe der Regelsätze fest (Regelsatzverordnung). |