| In der Sozialhilfe werden die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Länder nach Regelsätzen festgelegt. Auf diese Weise wird der zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderliche Mindestbedarf bestimmt (Existenzminimum). Die Bestimmung des Existenzminimums wird als Bedarfsbemessung bezeichnet. Nach der Regelung im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) müssen bei dieser Bedarfsbemessung der Stand und die Entwicklung der Nettoeinkommen, das Verbraucherverhalten und die Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden (§22 BSHG). Zu diesem Zweck hat man sich viele Jahre an einen idealtypisch zusammengestellten "Warenkorb" gehalten. Er sollte den Preis für die als erforderlich angesehenen Waren und Dienstleistungen monatlich bestimmen. Seit den 90er Jahren erfolgt die Bedarfsbemessung nach dem Statistik-Modell. Diesem Modell wird das vom Statistischen Bundesamt ermittelte Ausgaben- und Verbraucherverhalten unterer Einkommensschichten zugrunde gelegt. |