Aussiedler sind deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige, die vor dem 08.05.1945 ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in anderen ost- oder südosteuropäischen Gebieten hatten und diese aufgrund zwischenstaatlicher Abmachungen verlassen haben, um ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen. Sie sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (GG). Seit 1993 werden sie als Spätaussiedler bezeichnet. Bis etwa 1990 kamen die meisten Aussiedler aus Polen, seitdem kommen vorwiegend Personen aus den ehemaligen Mitgliedstaaten der UdSSR nach Deutschland. Die Bundesregierung versucht, die Zahl der Spätaussiedler gering zu halten, indem sie den betroffenen Personenkreis durch gezielte Hilfeleistungen zum Verbleib im Herkunftsland bewegen will. Die gesellschaftliche Integration der Spätaussiedler nach ihrer Ankunft in Deutschland erfordert umfassende sprachliche und berufsintegrierende Leistungen, die auch durch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen erbracht werden. Häufig sind zugleich Enttäuschungen zu bewältigen, weil Deutschland nicht als die erwartete Heimat erlebt wird. Um die jugendlichen Spätaussiedler bemühen sich besonders die Freien Träger. |
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