| Außerschulische Jugendbildung ist ein Bereich der Jugendarbeit. Sie umfasst die allgemeine, politische (politische Bildung), soziale, gesundheitliche, kulturelle (kulturelle Jugendarbeit), naturkundliche und technische Bildung (§11 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG). Sozialarbeiter und Sozialpädagogen arbeiten zum Beispiel in Jugendbildungsstätten, in Jugendverbänden, in internationalen Begegnungsstätten und in politischen und kulturellen Vereinigungen. Im Unterschied zur Schule ist die Freiwilligkeit der Teilnahme entscheidend. |