Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) klärt, dass die Jugendarbeit in Jugendverbänden von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird (§12 KJHG). Danach sind Jugendverbände auch Interessenvertreter junger Menschen (Verband). Es gibt zahlreiche Jugendverbände mit unterschiedlichen Zielen, Inhalten, Methoden, und Organisationsformen. Einige Jugendverbände sind auch in der Arbeit mit Kindern (Kindheit) tätig. Die meisten Jugendverbände sind zugleich die Nachwuchsorganisation eines Verbands für Erwachsene, von dem sie inhaltlich, personell, finanziell und organisatorisch unterstützt werden, mit dem es aber auch immer wieder Spannungen (Generationenkonflikt) gibt. In allen Jugendverbänden stellt sich das Problem, genügend ehrenamtliche Helfer zu gewinnen und deren Arbeit optimal mit den vorhandenen hauptamtlichen Kräften (Professionalisierung) zu koordinieren. Der Jugendring ist der Zusammenschluss der Jugendverbände. Es gibt den Bundesjugendring, die Landesjugendringe und Kreis- beziehungsweise Stadtjugendringe. Die Jugendorganisationen der politischen Parteien sind nicht in den Jugendringen, sondern im Ring Politischer Jugend zusammengeschlossen. |
1 (485) |
|||
|
|||
2 (486) |
|||
|