| Als Kindheit wird die Lebensphase bezeichnet, die der Phase der Jugend vorangeht. Kindheit wird unterteilt in frühe Kindheit (frühkindliche Entwicklung), Kindergartenalter und Schulalter. Nach dem Jugendhilferecht ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§7 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG). Auch das Jugendstrafrecht benutzt diese Altersgrenze, um den Begriff Jugendlicher zu bestimmen (§1 Jugendgerichtsgesetz - JGG). Im Mittelalter lebten Kinder und Erwachsene unmittelbar zusammen. Die Vorstellung von Kindheit als eigener Lebenswelt, die von der Welt der Erwachsenen getrennt ist, hat sich erst im Verlauf der Geschichte entwickelt (Kindesrecht). Probleme der Kindheit wurden noch im 20. Jahrhundert gesetzlich unter dem Aspekt der Jugend betrachtet (Jugendarbeitsschutz, Jugendgesundheitsdienst). Erst das KJHG aus dem Jahre 1990 stellt beide Lebensphasen nebeneinander (Kinderpolitik, Kinderschutz). |