| Unter Kindesrecht versteht man das Recht von Minderjährigen auf teilweise Mündigkeit. Dieses steht gegen das grundsätzlich umfassende Bestimmungsrecht der Eltern (Elterliche Sorge, Familienrecht). Diese Vorstellung von der teilweisen Mündigkeit im Kindesrecht zielt auf den einsichtsfähigen Minderjährigen ab, der in bestimmten Fällen selbst Entscheidungen im Hinblick auf seine Person treffen kann. Das ist zum Beispiel möglich bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht oder beim Wechsel der Religionszugehörigkeit. Im Fall von Interessenkonflikten zwischen Eltern und Kind (Kindheit) kann die Position des Minderjährigen vor Gericht durch einen Verfahrensvertreter unterstützt werden. |