| Eine Altersgrenze bestimmt in rechtlich verbindlicher Form (Gesetz, Verordnung) bis zu welchem Alter oder ab welchem Alter Personen von bestimmten Vorschriften betroffen sind. Eine Altersgrenze ist in zahlreichen rechtlichen Regelungen von Bedeutung. Es zählt jeweils das vollendete Lebensjahr seit der Geburt. Beispiele: - 6. Lebensjahr: Schulpflichtbeginn nach dem Schulrecht der Bundesländer,
- 7. Lebensjahr: beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§106ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),
- 14. Lebensjahr: Mitspracherecht zur Elterlichen Sorge nach Scheidung (§1671 BGB),
- 16. Lebensjahr: Pflicht zum Besitz eines Personalausweises (§1 Personalausweisgesetz - PersAuswG),
- 18. Lebensjahr: Volljährigkeit (§2 BGB),
- 25. Lebensjahr: Mindestalter für Schöffen (Ehrenamt) beim Sozialgericht (§16 Sozialgerichtsgesetz - SGG),
- 64. Lebensjahr: Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuer (§24a Einkommensteuergesetz - EStG),
- 65. Lebensjahr: in der Regel Voraussetzung für Altersrente (§35 Sozialgesetzbuch, 6. Buch - SGB VI).
Die Kenntnis der wichtigsten Altersgrenzen ist in der Beratungspraxis von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen bedeutsam, da damit zumeist Vor- oder Nachteile für die Klienten verbunden sind. Zudem sind viele rechtliche Bestimmungen, die in der Sozialen Arbeit von Bedeutung sind, auch an bestimmte Altersgrenzen gebunden. |