| Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht aus fünf Büchern und regelt- in allgemeinen Vorschriften generelle Grundfragen wie zum Beispiel die Rechts- und Geschäftsfähigkeit,
- die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten (Schuldrecht),
- Eigentumsfragen (Sachenrecht),
- das Familienrecht mit Verwandtschaft, Vormundschaft, Ehescheidung (Eherecht) und
- Fragen nach dem Tod einer Person (Erbrecht).
Das BGB ist im Jahr 1896 verabschiedet worden und zum 01.01.1900 in Kraft getreten. Es repräsentierte seinerzeit die damals herrschenden gesellschaftspolitischen Vorstellungen, insbesondere im Familienrecht und im Recht des Eigentums. Parallel zu den gesellschaftlichen Veränderungen ist das BGB häufig und an zahlreichen Stellen geändert worden. |