Zum Unterhaltsrecht (Unterhaltspflicht) gehören die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Familienrecht, Eherecht) über
Außerdem zählen zum Unterhaltsrecht
Im weiteren Sinne kann auch das Recht der Unterhaltssicherung bei Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden als Teil des Unterhaltsrechts angesehen werden. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist und bei einem alleinstehenden Elternteil lebt, für längstens drei Monate einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Jugendamt, wenn der andere Elternteil trotz eines Vollstreckungstitels keinen Unterhalt zahlt. Die wirtschaftliche Sicherung der Familienangehörigen von einberufenen Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden regelt das Unterhaltssicherungsgesetz (USG). |
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