Zivildienst ist ein Ersatzdienst, der von Kriegsdienstverweigerern an Stelle der Wehrpflicht zu leisten ist. Einzelheiten regelt das Bundesgesetz über den Zivildienst (ZDG). Die Dienstpflichtigen, umgangssprachlich Zivis genannt, werden in anerkannten Beschäftigungsstellen für gemeinnützige Aufgaben eingesetzt (§4 ZDG). Darunter sind besonders häufig soziale Arbeitsfelder, so dass die Zivildienstleistenden für viele Freie Träger ein wichtiger Teil des Personals sind. |
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