Die Dienstpflichtigen, umgangssprachlich Zivis genannt, werden in anerkannten Beschäftigungsstellen für gemeinnützige Aufgaben eingesetzt (§4 ZDG). Darunter sind besonders häufig soziale Arbeitsfelder, so dass die Zivildienstleistenden für viele Freie Träger ein wichtiger Teil des Personals sind.
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