Unter der Bezeichnung Sozialstation haben Wohlfahrtsverbände und Kommunen etwa seit 1970 soziale Dienste für die ambulante Kranken- und Altenpflege entwickelt. Diese waren häufig verbunden mit mobilen sozialen Diensten (Allgemeiner Sozialdienst) wie zum Beispiel Essen auf Rädern, Fahrdiensten oder Begleit- und Betreuungsdiensten (Betreuung, Zivildienst). Die Finanzierung der Sozialstationen erfolgte aus öffentlichen Mitteln der Kommunen und Länder, aus den Leistungen der Krankenkassen und der Sozialämter sowie aus Kostenbeiträgen der Nutzer.Die Pflegeversicherung hat seit etwa 1995 dieses System grundlegend geändert, weil
- die Finanzierung der ambulanten Dienste auf eine neue Basis gestellt wurde,
- ein anderer Begriff von Pflegebedarf (Pflegebedürftigkeit) eingeführt wurde und
- die kommerziell betriebenen ambulanten Dienste den von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen betriebenen Sozialstationen gleichgestellt wurden.
Dadurch hat sich auch die Arbeit der vorher schon bestehenden Sozialstationen in Richtung auf ambulante Pflege nach dem Sozialgesetzbuch, 11. Buch (SGB XI), geändert. In vielen Fällen ist dennoch die alte Bezeichnung Sozialstation beibehalten worden; gleichzeitig haben neu gegründete frei-gewerbliche Träger (Freie Träger) die Bezeichnung Sozialstation gewählt, ohne mehr als ambulante Leistungen nach SGB V und SGB XI zu erbringen.