Die Kommune (Gemeinde) ist neben den Bundesländern und dem Bund die kleinste Gebietskörperschaft. Man unterscheidet zwischen den kreisfreien Städten (große Städte, die nicht zu einem Landkreis gehören) und den Landkreisen. Unterhalb des Landkreises gibt es die kreisangehörigen Städte und die Gemeinden. Das Gemeinderecht der Bundesländer regelt die Einzelheiten von Land zu Land unterschiedlich (Gemeindeordnung, Landkreisordnung).
In der Verfassung ist das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung garantiert (Artikel 28 Grundgesetz - GG). Neben den Aufgaben aus der Selbstverwaltung erfüllen die Kommunen, je nach Landesrecht unterschiedlich, Pflichtaufgaben.
Die Kommunen sind die örtlichen Träger der Sozialen Arbeit und neben den Freien Trägern die wichtigsten Arbeitgeber für die Angehörigen sozialer Berufe.
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