Kommunale Spitzenverbände sind freiwillige Vereinigungen der Kommunen auf Landes- und Bundesebene. Diese Zusammenschlüsse bestehen auf der Ebene der Bundesländer und des Bundes in der Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins (Ausnahme Bayern: hier sind die kommunalen Spitzenverbände eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts). Die kommunalen Spitzenverbände sind auf Bundesebene im Deutschen Städtetag, im Deutschen Städte- und Gemeindebund und im Deutschen Landkreistag organisiert. Diese Verbände bilden gemeinsam die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.Die Aufgaben der kommunalen Spitzenverbände bestehen innerhalb der Verbände im Wesentlichen in der Beratung ihrer Mitglieder, in der Information über kommunalpolitisch wichtige Entwicklungen und in der Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedern. Nach außen sind die kommunalen Spitzenverbände an der Meinungsbildung in den Landtagen und im Bundestag beteiligt.