Entwicklungsplanung ist ein Teil der Planung, die vom Bund, den Bundesländern und den Kommunen betrieben wird. Die Entwicklungsplanung der Kommune enthält in der Regel ein Prioritätenprogramm. Dieses setzt die Fachplanungen (zum Beispiel die Jugendhilfeplanung, den Krankenhausplan oder den Sozialplan) in ein geordnetes Verhältnis zueinander, berücksichtigt ein Finanzierungsprogramm (Finanzplan) und nimmt eine Standortplanung (Bauflächenprogramm) vor. Außerdem ist die genaue Darstellung der verschiedenen Planungsverfahren für einen ungehinderten Informationsfluss, für die Koordinierung (Koordination) der Folgeplanungen und der Erfolgskontrolle üblich.Arbeitshilfen für die kommunale Entwicklungsplanung stellt das Deutsche Institut für Urbanistik und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) zur Verfügung.