Teilhabe
- Partizipation
- participation
- Der Begriff Teilhabe (Partizipation) wird in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit sehr verschiedenen Inhalten verwendet. Gemeinsam ist allen Begriffsverständnissen, dass sie etwas mit Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung zu tun haben. Das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) bestimmt die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel von Sozialleistungen. Es sind im Wesentlichen drei Begriffsinhalte zu unterscheiden:
- Teilhabe meint die Veränderung hierarchischer Strukturen in der Öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel durch eine stärkere Beteiligung der Betroffenen und der Mitarbeiter an den Entscheidungsprozessen.
- Einrichtungen wie zum Beispiel Kinder- und Jugendheime, Wohneinrichtungen für Behinderte oder Altenheime sollen durch geeignete Beteiligungsformen sicherstellen, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner stärker berücksichtigt und Elemente der Fremdbestimmung so weit wie möglich abgebaut werden, etwa durch den Heimbeirat nach dem Heimgesetz.
- Die Öffentlichkeit soll an den Planungsprozessen der Verwaltung rechtzeitig und umfassend beteiligt werden (kommunale Entwicklungsplanung, Jugendhilfeplanung).
- Bürgerinitiativen, Chancengleichheit, Integration, Lebenslage, Marginalisierung; Auskunft, Gemeinwesenarbeit, Gesamtplan, Lebensweltorientierung, Planung, Selbsthilfe, Sozialmanagement, Sozialtherapie, Trennungs- und Scheidungsberatung; persönliches Budget; Sozialdarwinismus