Der Sozialdarwinismus wendet das von Charles Darwin (1809 - 1882) mit Bezug auf die Tier- und Pflanzenwelt formulierte "Naturgesetz der Selektion" (Evolutionstheorie) auf Menschen und ihre sozialen Verhältnisse an. Er beruht auf der Annahme, dass Menschen von Natur aus ungleich sind und nur die Stärksten im gesellschaftlichen Konkurrenzkampf bestehen können. Daraus wurde die als wissenschaftlich bezeichnete Unterscheidung zwischen "wertvollem", "minderwertigem" und "wertlosem" menschlichen Leben entwickelt. Der Sozialdarwinismus war insofern bestimmend für das Programm der Rassenhygiene in der Nazizeit. Es haben aber auch sozialistische und bürgerliche Theoretiker und Vertreter der christlichen Kirchen (Religionsgemeinschaften) diese Gedankengänge aufgenommen und in ihre Überlegungen einbezogen (Eugenik).Sozialdarwinistische Positionen sind heute noch in indirekter Form wirksam, zum Beispiel wenn es in der Behindertenpolitik um die Teilhabe und um einen Nachteilsausgleich für die Betroffenen, der hohe Finanzmittel erfordert, geht. Auch im Ausländerrecht wirken solche Vorstellungen auf die Vorschriften zur Gestaltung der Immigration ein. Hinter manchen Kritiken am Wohlfahrtsstaat stehen ebenfalls sozialdarwinistische Überlegungen, etwa wenn kritisiert wird, dass die staatlichen Sozialleistungen zu hoch sind und durch ein höheres Maß an Eigenverantwortung ersetzt werden sollen.