Das kurz Zuwanderungsgesetz genannte neue Ausländerrecht lautet vollständig "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern". Mit dieser Reform wurde das bisherige Ausländergesetz (AuslG) durch ein Gesetz über den Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis), die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern ersetzt.
Nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes hält die politische Auseinandersetzung über diese rechtliche Regelung an. Das Bundesverfassungsgericht ist in dieser Sache angerufen worden.
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