Die Aufenthaltserlaubnis orientiert sich an dem Zweck des Aufenthalts (Ausbildung, Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis), Familiennachzug, humanitäre Gründe).
Die politische Auseinandersetzung über diese rechtliche Regelung hält nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes an. In dieser Sache ist auch das Bundesverfassungsgericht angerufen worden.
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