Absolute Armut liegt vor, wenn die betroffenen Menschen nicht einmal über das zum Überleben Notwendige verfügen, das heißt über ausreichende Nahrung, Kleidung, Wohnung und gesundheitliche Betreuung. In dieser Situation sind sie vom Tod durch Hunger, Erfrieren oder durch Krankheiten, die unter normalen Umständen heilbar sind, bedroht. Formen absoluter Armut sind vorwiegend in der so genannten Dritten Welt und vermehrt in den osteuropäischen Staaten zu beobachten. Jedoch leben auch in Deutschland zunehmend mehr Menschen in der Nähe dieser Armutsgrenze.
Relative Armut ist eine extreme Form sozialer Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft. Sie besteht dann, wenn die Lebenslage von Betroffenen so weit unter den durchschnittlichen Lebensverhältnissen liegt, dass sie sozial ausgegrenzt werden (Randgruppen). Menschen, die relativ arm sind, verfügen über das Existenzminimum, sind jedoch gemessen an den Maßstäben des Landes, in dem sie leben, arm. Bei relativer Armut handelt es sich somit um eine unterdurchschnittliche Ausstattung mit ökonomischen Mitteln, gemessen am Durchschnitt der jeweiligen Gesellschaft.
In Deutschland wird die relative Armut durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bestimmt. Menschen mit einem Einkommen unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze gelten als relativ arm und haben laut BSHG Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU). In der Umgangssprache wird die HLU oft allgemein Sozialhilfe oder auch Stütze genannt. Ab 2003 können Bezieher von Altersrenten und Erwerbsgeminderte, deren Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, von den Rentenversicherungsträgern Leistungen der neu eingeführten Grundsicherung erhalten. Diese entspricht etwa der Höhe der HLU der Sozialhilfe.
Je länger Armut aber dauert, desto mehr erschöpfen sich die Ressourcen der betroffenen Menschen, desto größer wird die individuelle Belastung (Individuum) und desto mehr ändern sich auch die Verhaltensweisen. Dadurch wird es immer schwieriger, sich wieder aus der Armut zu befreien. Sind Familien mit Kindern von Armut betroffen, so besteht die Gefahr (Gefährdung), dass die Armut sich "vererbt".
Bei den Klienten von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen handelt es sich häufig auch um Personen, die von relativer, teilweise auch absoluter Armut betroffen sind. Dies ist etwa in den Arbeitsfeldern Allgemeiner Sozialdienst, Wohnungslosenhilfe, aber auch in der Altenarbeit der Fall. Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es, die Lebenslage dieser Klienten zu verbessern. Dies geschieht zum Beispiel als Einzelfallhilfe, indem man den Klienten Zugang zu Sozialleistungen verschafft (Beschaffung). Darüber hinaus nehmen die Vertreter der Sozialen Arbeit Einfluss auf die Sozialpolitik mit dem Ziel, die Lebenslage armer Menschen zu verbessern. Ein aktuelles Beispiel sind die finanziellen Verbesserungen für Familien mit Kindern.
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