Der soziale Arbeitsschutz betrifft zum Beispiel die Arbeitszeit, den Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der technische Arbeitsschutz regelt die betrieblichen Arbeitsbedingungen wie Gerätesicherheit oder Schutzvorrichtungen.
Im technischen Arbeitsschutz stehen zwei Organisationsformen nebeneinander: die in der Gewerbeordnung (GewO) geregelte Gewerbeaufsicht (GA) einerseits und die im Sozialgesetzbuch 7. Buch (SGB VII) geregelte Berufsgenossenschaft (BG) auf der anderen Seite. Es kann deshalb zwischen dem staatlichen (Gewerbeaufsicht) und dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz unterschieden werden.
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen können soziale Probleme (Krankheit) unter Umständen durch den Hinweis auf Bestimmungen des Arbeitsschutzes beeinflussen (Betriebliche Sozialarbeit).
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