Im engeren Sinne bezeichnet Krankheit eine Situation, in der subjektiv empfundene oder objektiv feststellbare körperliche, geistige oder seelische Veränderungen oder Störungen (Symptom) vorhanden sind (Gesundheitspolitik). Hier geht es um einen Zustand, der durch eine Diagnose als Krankheit festgestellt werden kann.
Auch das Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) enthält keine Definition des Begriffs Krankheit. Es hat sich ein Konsens entwickelt, wonach Krankheit ein regelwidriger Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele ist, der medizinische Maßnahmen mit dem Ziel erforderlich macht, Schmerzen oder Beschwerden zu verhindern, zu lindern oder zu beheben. Die hier angesprochene Regelwidrigkeit bezieht sich auf die Vorstellung von Gesundheit und ist damit kein eindeutig feststehender Maßstab.
Es werden im Allgemeinen folgende Krankheitsformen unterschieden: Ansteckende Krankheiten können von Mensch zu Mensch übertragen werden. Anzeigepflichtige Krankheiten sind verschiedene Infektionskrankheiten, die nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) zu melden sind. Bestimmte Berufskrankheiten zählen ebenfalls zu den anzeigepflichtigen Krankheiten (Arbeitsschutz). Bei den genetischen Krankheiten handelt es sich um Erbkrankheiten (Eugenik). Organische Krankheiten beruhen auf anatomischen Veränderungen im Organismus, während funktionale Krankheiten infolge einer Funktionsstörung eines Organs entstehen.
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