Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung, in der Regel durch eine Abschlussprüfung nachgewiesen, eröffnet verschiedene gesellschaftliche Perspektiven. Absolventen einer allgemeinbildenden (Schul-)Ausbildung, zum Beispiel Abiturienten, erhalten mit ihrem Schulabschluss die Berechtigung, eine weitere Ausbildung (etwa eine Berufsausbildung oder ein Studium) zu beginnen. Absolventen einer beruflichen (Erst-)Ausbildung, zum Beispiel Gesellen und Facharbeiter, erhalten einen Abschluss, der ihnen den Zugang zu einer bestimmten beruflichen Tätigkeit beziehungsweise bestimmten Arbeitsfeldern und weiterer beruflicher Qualifizierung mittels Fortbildung eröffnet.
Soziale Arbeit findet im Rahmen der Ausbildung in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen statt, zum Beispiel als allgemeine Schulsozialarbeit, aber auch als ausbildungsbegleitende Hilfe für Auszubildende, die eine sozialpädagogische Begleitung benötigen.
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