Nach §1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll es die berufliche Fortbildung ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassung) oder beruflich aufzusteigen. Der Gebrauch der Begriffe Fortbildung und Weiterbildung erfolgt in den Gesetzen und in der Praxis nicht einheitlich. So bezeichnet das Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) in §87 die oben genannten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung als Weiterbildung, die nach dem BBiG als Fortbildung verstanden werden. Die berufliche Fortbildung versetzt einen Arbeitnehmer in die Lage, seine bereits wahrgenommene berufliche Tätigkeit künftig besser auszuführen. Eine neue formale Qualifikation wird dadurch nicht erworben.
Fortbildung ist für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in doppelter Hinsicht wichtig. Einerseits unterstützt eine erfolgreich absolvierte Fortbildung die Klienten bei der Sicherung des Arbeitsplatzes. Auf der anderen Seite ist die eigene berufliche Fortbildung angesichts des sozialen Wandels (Sozialstruktur) und der dadurch veränderten Aufgabenstellungen für die Soziale Arbeit von wesentlicher Bedeutung. Die Bedeutung der beruflichen Fortbildung für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen wird an der Existenz der zahlreichen Fortbildungseinrichtungen erkennbar. So unterhält zum Beispiel der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt/Main die "Akademie für Jugendarbeit und Sozialarbeit" (Jugendarbeit) und führt im Fortbildungswerk für Sozialarbeiter, Verwaltungsfachkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte Fortbildungsveranstaltungen durch (Professionalisierung).
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