Der Gebrauch der Begriffe Weiterbildung und Fortbildung ist in Gesetzen und in der Praxis nicht einheitlich. So bezeichnet das Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung als Weiterbildung, die nach §1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Fortbildung sind.
Der Themenkreis Weiterbildung ist für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen im Hinblick auf die eigenen Berufstätigkeit von Bedeutung. Zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen unterbreiten entsprechende Angebote für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die allerdings nicht zu einem staatlichen Zertifikat führen. Die Akademie für Jugendarbeit und Sozialarbeit im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt/Main führt Weiterbildungsmaßnahmen für Leitungskräfte in drei Funktionen durch: leitende Mitarbeiter in der Sozialhilfe und Jugendhilfe, Aufsicht und Beratung für Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Supervision und Leitung von Mitarbeitergruppen der Sozialen Arbeit.
Im Hinblick auf Beratungstätigkeiten in der Erwachsenenbildung spielt die Weiterbildung auch eine Rolle für die Klienten, zum Beispiel für Frauen, die nach einer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen.
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