Unter Weiterbildung wird eine Höher- oder Zusatzqualifikation verstanden, die auf Beruflicher Bildung und beruflicher Fortbildung aufbaut. Weiterbildung befähigt zur Übernahme neuer und anderer Aufgaben und ist in der Regel mit einer höheren Vergütung verbunden. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das in einigen Fällen von den zuständigen staatlichen Stellen erteilt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Krankenschwester nach berufsbegleitender Weiterbildung auf der Basis landesgesetzlicher Regelungen die Zusatzqualifikation für die psychiatrische Pflege (Psychiatrie) erworben hat und eine entsprechende staatliche Urkunde darüber erhält. Der Gebrauch der Begriffe Weiterbildung und Fortbildung ist in Gesetzen und in der Praxis nicht einheitlich. So bezeichnet das Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung als Weiterbildung, die nach §1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Fortbildung sind. Der Themenkreis Weiterbildung ist für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen im Hinblick auf die eigenen Berufstätigkeit von Bedeutung. Zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen unterbreiten entsprechende Angebote für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die allerdings nicht zu einem staatlichen Zertifikat führen. Die Akademie für Jugendarbeit und Sozialarbeit im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt/Main führt Weiterbildungsmaßnahmen für Leitungskräfte in drei Funktionen durch: leitende Mitarbeiter in der Sozialhilfe und Jugendhilfe, Aufsicht und Beratung für Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Supervision und Leitung von Mitarbeitergruppen der Sozialen Arbeit. Im Hinblick auf Beratungstätigkeiten in der Erwachsenenbildung spielt die Weiterbildung auch eine Rolle für die Klienten, zum Beispiel für Frauen, die nach einer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen. |
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