| Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt Rechte und Pflichten des Auszubildenden und seinen Vergütungsanspruch während der Berufsausbildung. Die Aufgaben der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern bei der Berufsbildung sowie die persönliche und fachliche Eignung der Ausbilder werden geklärt. Das Berufsbildungsgesetz behandelt die Berufliche Bildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird. Das berufsbildende Schulwesen wird durch die Schulgesetze der Bundesländer gestaltet. Für Auszubildende im Handwerk gelten besondere Regelungen in der Handwerksordnung. Auch die Berufsausbildungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sowie die Berufsausbildung in den Heil- und Heilhilfsberufen erfolgt nicht nach den Bestimmungen des BBiG. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht jährlich Berufsbildungsberichte. Der Berufbildungsbericht 2002 informiert zum Beispiel über die Schwerpunkte der Berufsbildungspolitik der Bundesregierung und behandelt die Entwicklung der Ausbildungsstellen in Deutschland. |