| Die Berufsberatung umfasst den individuellen Rat in Berufsfragen, Informationen zur Berufsorientierung und, soweit erforderlich, finanzielle Hilfen zur Förderung. Die Bundesanstalt für Arbeit führt unter der Bezeichnung Berufsberatung bei den Arbeitsämtern eine Beratung für anerkannte Ausbildungsberufe (Ausbildung, Berufliche Bildung) und berufsbildende Schulen sowie für die Vermittlung von Ausbildungsplätzen durch. Das Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) bildet die rechtliche Grundlage für die Berufsberatung durch die Arbeitsämter (Arbeitsförderung). Dieses Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche in allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Studierende und behinderte Jugendliche. Die Berufsberatung arbeitet mit den Arbeitgebern in Fragen des Berufsnachwuchses zusammen. |