| Jugend ist die Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bestimmt in §7 zum Jugendlichen, wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist (Altersgrenze). Tatsächlich geht das Jugendalter aufgrund verlängerter Schul- und Ausbildungszeiten häufig deutlich über das 18. Lebensjahr hinaus. Das Jugendalter gilt als besonders wichtiger Lebensabschnitt, der durch die Ablösung vom Elternhaus und den Aufbau einer eigenen Lebensperspektive und Identität gekennzeichnet ist. Dabei erscheinen Auseinandersetzungen und Konflikte als normales jugendliches Verhalten. |