| Das Freiwillige Soziale Jahr ist eine Möglichkeit für Jugendliche im Alter zwischen 17 und 27 Jahren, 12 Monate lang in der Sozialen Arbeit ganztägig Hilfstätigkeiten pflegerischer, erzieherischer (Erziehung) oder hauswirtschaftlicher Art zu leisten. Auf der Basis eines Bundesgesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) aus dem Jahre 1964 erhalten die teilnehmenden Jugendlichen Gelegenheit zur Bildung und zur Orientierung. Hinsichtlich der Sozialen Sicherheit (Sozialversicherung) sind die Teilnehmer den Jugendlichen in der Berufsausbildung annähernd gleichgestellt. Für Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sorgt der Träger, in dessen Einrichtung des Freiwillige Soziale Jahr abgeleistet wird. Nach diesem Beispiel wurde im Jahr 1993 das Bundesgesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJG) geschaffen. |