Die Jugendhilfestation ist eine spezielle Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Hilfe zur Erziehung (Erziehungshilfen) nach den §§27-35 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) "aus einer Hand" gestalten will. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen und Problemlagen der Kinder (Kindheit) und Jugendlichen. Es soll dadurch der Zwang für Jungen und Mädchen vermieden werden, sich an bestehende spezialisierte Hilfestrukturen anzupassen. Dieses Konzept (Konzeption) bietet eine Alternative zu der in der Praxis der Jugendhilfe weit verbreiteten Tendenz, für jede Hilfeart eine besondere Organisationsform zu entwickeln. Voraussetzung für die Arbeit einer Jugendhilfestation ist ein fachlich breit gefächertes und qualifiziertes Team (Professionalisierung), damit die unterschiedlichen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen auch angemessen aufgegriffen werden können (Koordination). Ein weiteres Problem besteht in der Finanzierung, weil die Öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Regel Entgeltregelungen für den Bedarf spezialisierter Leistungsträger (Jugendhilferecht) entwickelt haben. Demgegenüber versuchen Jugendhilfestationen, ihre Finanzierung über ein Entgelt für Fachleistungsstunden (Finanzierung Freier Träger) zu regeln. Der integrierende Ansatz der Jugendhilfestationen hat bisher keine Verbreitung gefunden. In Mecklenburg-Vorpommern hat man die Gelegenheit nach der Wiedervereinigung Deutschlands genutzt, als noch kein verbreitetes und spezialisiertes Netz von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe aufgebaut war, und flächendeckend Jugendhilfestationen eingeführt. |
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