Voraussetzung für die Arbeit einer Jugendhilfestation ist ein fachlich breit gefächertes und qualifiziertes Team (Professionalisierung), damit die unterschiedlichen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen auch angemessen aufgegriffen werden können (Koordination). Ein weiteres Problem besteht in der Finanzierung, weil die Öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Regel Entgeltregelungen für den Bedarf spezialisierter Leistungsträger (Jugendhilferecht) entwickelt haben. Demgegenüber versuchen Jugendhilfestationen, ihre Finanzierung über ein Entgelt für Fachleistungsstunden (Finanzierung Freier Träger) zu regeln.
Der integrierende Ansatz der Jugendhilfestationen hat bisher keine Verbreitung gefunden. In Mecklenburg-Vorpommern hat man die Gelegenheit nach der Wiedervereinigung Deutschlands genutzt, als noch kein verbreitetes und spezialisiertes Netz von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe aufgebaut war, und flächendeckend Jugendhilfestationen eingeführt.
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