Im weiteren Sinne meint Professionalisierung die Tendenz zur Verlagerung von Aufgaben aus dem Bereich der Familie, des Ehrenamts oder der Freiwilligkeit heraus zu einer bezahlten Berufstätigkeit, die spezielles Wissen und Können (Kompetenz) voraussetzt. Dazu gehört auch die Entwicklung von wenigen Grundberufen zu vielen spezialisierten beruflichen Tätigkeiten.
Im engeren Sinne bezeichnet Professionalisierung die Entwicklung von Tätigkeiten zu Professionen. Merkmale einer Profession sind eine lang dauernde, in der Regel akademische Ausbildung, ein hoher Grad an beruflicher Organisation, ein beträchtliches gesellschaftliches Ansehen, persönliche und sachliche Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit in der Tätigkeit sowie eine besondere Berufsethik. Zu den Professionen gehörten zunächst nur wenige Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Geistlicher, Richter. Andere Berufe befinden sich auf dem Weg zur Profession.
In einem solchen Prozess der Professionalisierung befinden sich auch die sozialen Berufe in Europa und den meisten außereuropäischen Ländern. Dieser Prozess ist abhängig von dem beruflichen Selbstverständnis der Berufsangehörigen und der sozialpolitischen Entwicklung einer Gesellschaft. So ist der Trend zur Professionalisierung in den sozialen Berufen zeitweilig auch rückläufig, etwa durch aufkommende Kritik an der Spezialisierung.
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