Öffentliche Mittel erhalten Freie Träger der Sozialen Arbeit entweder durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, auf der Basis von Vereinbarungen oder durch den Ersatz ihrer Aufwendungen. Den Ersatz der Aufwendungen leistet die öffentliche Hand an den Freien Träger, wenn dieser auf der Basis eines Vertrags für den Öffentlichen Träger dessen Aufgaben erledigt und dafür bezahlt wird. Diese Finanzierungsart wird von Freien Trägern dem Zuwendungsbescheid häufig vorgezogen, weil hierbei die Planungssicherheit größer ist.
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