Das öffentliche Finanzwesen regelt, auf welche Weise die öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden) Finanzmittel, die sie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt, aufbringt, verwaltet und einsetzt. Wesentliche Aspekte dazu sind verfassungsrechtlich im Grundgesetz (GG) geregelt. Danach gilt als Grundsatz, dass die Zuständigkeit für die Durchführung einer öffentlichen Aufgabe auch die Verantwortung für die Finanzierung dieser Aufgabe beinhaltet. Bundesgesetze werden grundsätzlich von den Bundesländern durchgeführt und finanziert. Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen. Sie können von den Bundesländern auch erzwungen werden, weil bestimmte Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.Die Förderung von Bundesgeschäftsstellen der Wohlfahrtsverbände, die Modellvorhaben des Bundes (Modellförderung), der Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes (KJP) oder der Bundesaltenplan beruhen auf einer Durchführungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes, die sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt.
Ein Ausgleich der Einnahmen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen erfolgt durch besondere Verfahren des Finanzwesens, wie zum Beispiel durch den Finanzausgleich, die Ergänzungszuweisungen oder die Kreisumlagen.