Die Darstellung und Rechtfertigung der eigenen Arbeit, aber auch die Darstellung für Klienten, die ihre eigenen Interessen selbst nicht in der Öffentlichkeit artikulieren können, steht im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit.
Dabei ist ein besonders wichtiges Ziel der Öffentlichkeitsarbeit, Verständnis und Vertrauen bei allen, die an diesem Prozess beteiligt sind, Klient, Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge sowie Träger der Sozialen Arbeit, zu gewinnen. Hierzu gehört auch der Abbau von Vorurteilen über Betroffene. Öffentlichkeitsarbeit will außerdem den gesellschaftlichen Auftrag der Träger der Sozialen Arbeit allgemein bekannt machen. Eine solche Öffentlichkeitsarbeit, auch Kommunikationsmanagement genannt, muss umfassend, langfristig und systematisch sein (Konzeption). Davon zu unterscheiden sind gelegentliche, kurzfristige und zufällige Aktivitäten zur Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Die Öffentlichen Träger der Sozialen Arbeit sind zur Öffentlichkeitsarbeit durch die Pressegesetze der Länder verpflichtet. Für sie ergibt sich auch eine Verpflichtung zur Aufklärung der Bevölkerung über deren Rechte auf Sozialleistungen aus der Bestimmung in §13 Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I). Für die Freien Träger ist die systematische und langfristige Öffentlichkeitsarbeit eine der wesentlichen Voraussetzungen, um neue Ressourcen erfolgreich zu erschließen (Social Sponsoring, Fundraising).
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