Neben den Jugendverbänden sind als Träger der Internationalen Jugendarbeit vor allem Jugendbildungsstätten und Akademien tätig.
Die Internationale Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendarbeit, die in den §§11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) normiert ist. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) trägt zur Finanzierung der Internationalen Jugendarbeit bei. Daneben beteiligen sich die Bundesländer und die Kommunen an der Finanzierung (öffentliches Finanzwesen).
Besondere Förderungsbedingungen hat das Deutsch-Französische Jugendwerk geschaffen. Nach diesem Vorbild wurde das Deutsch-Polnische Jugendwerk gegründet. Der Europarat hat das Europäische Jugendwerk ins Leben gerufen. Es fördert europäische Jugendveranstaltungen und europäische Jugendorganisationen.
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