Modelle sind sachlich begrenzt und zeitlich befristet. Sie erstrecken sich in der Regel auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Daran orientiert sich auch die Finanzierung des Modells, die Modellförderung. So ist zum Beispiel das Modellprojekt Tagesmütter vom Bundesministerium für Jugend und Familie durchgeführt worden, um neue Ansätze in der Kleinkinderbetreuung zu erproben. Daraus hat sich ein heute allgemein anerkanntes pädagogisches Angebot entwickelt (Tageseinrichtungen für Kinder). Das persönliche Budget nach §17 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) soll durch Modellvorhaben erprobt und entwickelt werden.
Zur Modellförderung gehört in der Regel die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modells (empirische Sozialforschung, Praxisforschung). Die Kosten dafür sind Teil der Modellförderung. Die wissenschaftliche Begleitung hat vor allem die Aufgabe, zu den Fragen nach der Bewährung des Modells in der Praxis (Evaluation) und zu den Möglichkeiten der Übertragung dieser neuen Verfahrensweisen in die allgemeine Praxis der Sozialen Arbeit (Wirksamkeit) Auskunft und Empfehlungen zu geben. Wenn ein Modell sich in der Praxis nicht bewährt, dient die wissenschaftliche Begleitung dazu, diesen Ansatz und die Erfahrungen mit diesem Modell festzuhalten, damit man bei Bedarf auf diese Erfahrungen zurückgreifen kann.
Vor dem Hintergrund der Finanzierungskompetenz, die für die Bereiche der Sozialen Arbeit grundsätzlich bei den Bundesländern und den Kommunen liegt, erfolgt die Modellförderung durch den Bund auf der Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (öffentliches Finanzwesen).
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