Zuwendungen leistet die Öffentliche Verwaltung auf der Basis eines Zuwendungsbescheides. Dieser definiert die Zuwendungsform (beispielsweise Zuschuss, Darlehen), die Zuwendungsart (zum Beispiel Projektförderung, institutionelle Förderung (Institution)) und die Finanzierungsart (etwa Vollfinanzierung, Teilfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung). Ein Rechtsanspruch des Freien Trägers auf diese Leistung der öffentlichen Hand besteht in der Regel nicht.Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind Kenntnisse über Zuwendungen von Bedeutung, weil durch diese Freie Träger in die Lage versetzt werden, ihre Vorhaben zu finanzieren (Finanzierung Freier Träger).