Vereinbarungen sind öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem öffentlich-rechtlichen Träger einer Sozialleistung und dem Träger der sozialen Einrichtung. Inhalt dieser Vereinbarungen sind die Leistungen einer Einrichtung und ihre Qualität sowie die Vergütung dieser Leistungen und die Überprüfung der Qualität durch den Träger der Sozialleistung (Träger der Sozialen Arbeit).Die Vereinbarungen nach dem BSHG, die Vereinbarungen nach dem KJHG und die Vereinbarungen nach dem SGB XI sind für die Arbeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen von besonderer Bedeutung.