Der Begriff Koordination (auch Koordinierung) ist lateinischen Ursprungs und bedeutet in etwa gemeinsame Ordnung. Koordination ist vom Begriff Kooperation zu unterscheiden. Dieser entstammt ebenfalls aus dem Lateinischen und bedeutet Zusammenarbeit. In einer arbeitsteilig organisierten Gesellschaft mit vielfältig aufgesplitteten Zuständigkeiten, unterschiedlichen Verantwortungen, nebeneinander bestehenden Regelungen, einander widersprechenden Vorschriften und nicht vernetzten Kommunikationswegen müssen diese verschiedenen Elemente aufeinander abgestimmt werden. Dieses Zusammenführen verschiedenster Bereiche erfolgt entweder durch Koordination oder durch Kooperation. Koordination meint die für die Beteiligten verbindliche Ordnung eines Zusammenhangs durch eine vorgesetzte Person oder Institution. Als traditionelle Lösung in hierarchisch organisierten Organisationen (Öffentliche Verwaltung) erfolgt die Koordination auf dem Dienstweg und in der Form von Geschäftsplänen, Anordnungen und Verwaltungsvorschriften. Mit Kooperation wird die gleichberechtigte Absprache unter den beteiligten Personen oder Institutionen bezeichnet (Konsens). Dieses Verfahren zur Abstimmung ist die bevorzugte Arbeitsform unter den Angehörigen der professionalisierten Berufe (Professionalisierung). Es ist besonders zur Regelung neuer Problemlagen geeignet. Allerdings nimmt dieses Verfahren in der Regel sehr viel mehr Zeit in Anspruch und erfordert eine hohe Motivation und Selbstdisziplin unter den Beteiligten. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen müssen in ihrer Berufspraxis mit beiden Formen der Abstimmung umgehen können. Probleme ergeben sich, wenn die unterschiedlichen Verfahren nicht beachtet werden. Das ist zum Beispiel dort der Fall, wo gleichberechtigte Kooperation in einer hierarchisch strukturierten Verwaltung nicht in Betracht kommt, aber Koordination notwendig ist. |
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