Der Begriff geht auf Burkhardt Müller zurück, der die multiperspektivische Fallarbeit als einen "gemeinsamen Sockel sozialpädagogischer Handlungskompetenz" bezeichnet hat. Multiperspektivische Fallarbeit berücksichtigt bewusst neben der Beziehungsarbeit zwischen Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge und Klient auch die komplexen Rahmenbedingungen dieser Beziehung, und zwar auf der Klientenseite und auch auf der professionellen Seite. Ziel der multiperspektivischen Fallarbeit ist es, durch den ständigen Wechsel der Perspektiven die Komplexität des Handlungsfeldes zu erfassen und damit die Wechselwirkungen zu erkennen. Dabei darf der Sozialpädagoge weder die Komplexität unzulässig reduzieren noch sich in der Fülle der Einzelheiten verlieren. Als Arbeitshilfe wird in der multiperspektivischen Fallarbeit empfohlen, einen Fall von drei möglichen Perspektiven ausgehend zu behandeln: "Fall von", "Fall für" und "Fall mit" (Fallanalyse). Im "Fall von" wird die Ebene des Verwaltungshandelns (Öffentliche Verwaltung) angesprochen. So kann es sich zum Beispiel um einen Fall von Eingliederungshilfe handeln oder um einen Fall von Erziehungshilfe. Es geht um die richtige Wahrnehmung des Falles in rechtlicher Perspektive. Im "Fall für" steht die Zuständigkeit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Welche Personen und Institutionen, etwa die Schule, das Gericht, der Arbeitgeber oder der Facharzt, sind ebenfalls zuständig? Damit ist der Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge in seiner Arbeit auch abhängig von der fachlichen Kompetenz der anderen Beteiligten am Fall (Koordination), auf die er gegebenenfalls ausdrücklich verweisen muss. Im "Fall mit" geht es um die konkrete sozialpädagogische Arbeit mit dem Klienten. Wenn der Klient eine angebotene Hilfe akzeptiert, ergibt sich daraus eine konkrete Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogen zur Lösung des Problems. Die multiperspektivische Fallarbeit verläuft in Phasen, von der Anamnese über die Diagnose und Intervention zur Evaluation. |
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