Mit dem Begriff Fallanalyse werden zwei Sachverhalte bezeichnet. Zum einen geht es um die fachliche Analyse von aktuellen Arbeitsaufgaben mit dem Ziel, die eigene Arbeit zu reflektieren (Reflexion), zu dokumentieren und zu planen (Planung). Dies kann im Rahmen der Selbstevaluation oder auch in Form der Kollegialen Beratung geschehen. Zum anderen werden Fallanalysen als Grundlage für die empirische Sozialforschung in Auftrag gegeben und ausgewertet. Fallanalysen enthalten eine möglichst ganzheitliche Beschreibung der Situation und des Problems einer Person, einer Gruppe oder auch einer Institution (Mehrperspektivität, multiperspektivische Fallarbeit). Im Wesentlichen geht es um die Feststellung der Wirkfaktoren (Wirksamkeit) für eine bestimmte Situation; es handelt sich um die Ermittlung der Faktoren, die maßgeblichen Einfluss auf die Situation ausüben und um ihre Wechselwirkungen. Es geht auch um eine diagnostische (Diagnose) Einschätzung für eine zukünftige Entwicklung (Prognose). In einer Fallanalyse werden mögliche Handlungsalternativen erörtert und auf ihre Folgen hin geprüft, um feststellen zu können, welche Intervention die Situation auf welche Weise verändert. Dazu gehört auch die Evaluation im Sinne einer Auswertung und Erfolgskontrolle. Es soll festgehalten werden, ob und wieweit methodisch angemessen gearbeitet wurde (Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik). Zudem sollen die Ergebnisse mit den angestrebten Zielen verglichen werden. Fallanalysen werden immer aus einer bestimmten, interessegeleiteten Perspektive erstellt. Insofern sind sie kein Abbild der Wirklichkeit, sondern eine mehr oder weniger bewusste Auswahl aus der Fülle möglicher Daten der Lebenswirklichkeit. |
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