Die Frage nach der Wirksamkeit der Sozialen Arbeit im Allgemeinen und der Sozialleistungen im Besonderen wird seit einigen Jahren immer öfter und nachdrücklicher gestellt. Diese Thematik ist auch in Gesetzen, die für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen wichtig sind, berücksichtigt worden. So ist zum Beispiel der Aspekt der Wirksamkeit im Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) aus dem Jahr 2001 in verschiedenen Bestimmungen (§§9, 10, 13, 17, 19 SGB IX) von Bedeutung. Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Kassen stellt sich die Frage nach dem, was durch Sozialleistungen tatsächlich bewirkt wird, vor allem im Hinblick auf die Finanzierung Freier Träger. Die durch gesetzliche Bestimmungen unterstrichene Notwendigkeit der Wirkungsanalyse in der Sozialen Arbeit trägt zur Klärung ihrer Ziele (Zielgruppen Sozialer Arbeit) bei und erfordert dafür eine begriffliche Fassung dieser Zielvorstellungen, welche die Wirkungen auch tatsächlich überprüfbar macht. Die Betonung des Aspekts der Wirksamkeit ist zugleich von großer Bedeutung, um die einseitige Vorherrschaft einer anderen wichtigen Forderung, und zwar der Forderung nach Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel, zu verhindern. Diese berechtigte Forderung nach Sparsamkeit führt ohne die Korrektur durch überzeugende Aussagen zur Wirksamkeit von Sozialleistungen zur Dominanz von finanziellen Überlegungen, wonach das billige Angebot dem teuren immer vorzuziehen ist. Fundierte Aussagen zur Wirksamkeit können Sozialarbeiter und Sozialpädagogen folglich auch bei Verhandlungen mit dem Geldgeber für ein Vorhaben unterstützen. |
1 (914) |
|||
|
|||
2 (915) |
|||
|