Mit dem Begriff Methodenpluralismus ist die gleichzeitige Anwendung verschiedener Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Prozess einer Problemlösung oder in einem Arbeitsfeld gemeint. Die gegenwärtige Handlungspraxis der Sozialen Arbeit ist davon bestimmt. Der Methodenpluralismus ermöglicht die Spezialisierung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen auf unterschiedliche methodische Ansätze, zum Beispiel auf die Erlebnispädagogik oder die systemische Familienberatung. Die Fortbildung und die Weiterbildung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen hat eine Erweiterung der methodischen Qualifikation bewirkt. Diese Erweiterung hat die Bedeutung des Methodenpluralismus in der Praxis der Sozialen Arbeit verstärkt. Durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist auch in der Jugendhilfe der Methodenpluralismus zur Regel geworden. So erfordert die Hilfeplanung nach §36 KJHG Feststellungen zum erzieherischen Bedarf (Erziehung), zur Art der zu gewährenden Hilfe, zu notwendigen Leistungen und verpflichtet zur regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Hilfe. Dies ist nicht ohne detaillierte Kenntnis verschiedener klientenbezogener Methoden möglich, zumal das Gesetz auch Verfahrensregeln für das Vorgehen vorschreibt. So wird zum Beispiel ein Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge in seinem Büro beim Gespräch mit der Mutter eines Jugendlichen andere Gesprächstechniken anwenden als im Gespräch mit dem Jugendlichen, für das er im Voraus auch einen anderen Ort wählt. Komplexe soziale Problemlagen (Komplexität) erfordern auf der einen Seite den mehrperspektivischen Blick auf die möglichen Ursachen (Mehrperspektivität), fordern andererseits Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen auch heraus, verschiedene methodische Ansätze zur Ressourcenfindung, zur Intervention und Reflexion einzusetzen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Methodenpluralismus ist deshalb auch eine Antwort auf die zunehmend eingeforderte Wirksamkeit der Sozialen Arbeit. |
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