Familienberatung vollzieht sich einerseits im Rahmen der Alltagskommunikation mit Verwandten, Freunden, Nachbarn und Kollegen. Sie ist andererseits eine berufliche Aufgabe von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen. Wenn Ratschläge aus dem eigenen sozialen Netzwerk zu persönlichen, erzieherischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Problemlagen nicht mehr weiter helfen, wenden sich einzelne Familienmitglieder häufig an professionelle Helfer (Hilfe). Daneben nehmen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen vielfach im Auftrag der Träger der Sozialen Arbeit Kontakt zu Familien auf, zum Beispiel in der Jugendgerichtshilfe, bei der Zwangsräumung einer Wohnung, bei Gewalt in Familien oder im Falle der Vernachlässigung von Kindern. Die Familienberatung ist rechtlich nicht als eigenständige Institution geregelt. An verschiedenen Stellen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) werden Aufgaben der Jugendhilfe genannt, die im weiteren Sinne auch mit Familienberatung zu tun haben (§§16, 17, 18, 28 KJHG). Einrichtungen der Familienberatung sind in der Regel auf Probleme der Eheberatung oder der Erziehungsberatung spezialisiert. Aus solchen Anlässen ergibt sich häufig die Notwendigkeit zur Beratung der gesamten Familie. Aus der Arbeit der Erziehungs-, Ehe- und Familienberatungsstellen hat sich die Familientherapie entwickelt. Diese arbeitet mit unterschiedlichen therapeutischen Konzepten (Konzeption), wie zum Beispiel mit kommunikationstheoretischen, psychodynamischen oder systemtheoretischen Ansätzen. Die in diesem Bereich tätigen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen haben in der Regel eine Zusatzqualifikation in einer Form der Familientherapie erworben (Professionalisierung). |
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