| Wirtschaftliche Hilfen bezeichnen die Geld- und Sachleistungen, die nach den Bestimmungen des Sozialrechts gewährt werden. Sie bilden zusammen mit der persönlichen Hilfe das System der Sozialen Sicherung in Deutschland. Zu den wirtschaftlichen Hilfen sind die zahlreichen Transferzahlungen aus öffentlichen Kassen zu rechnen, so zum Beispiel die materiellen Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe, das Wohn- und Kindergeld und auch das Arbeitslosengeld (Arbeitslosigkeit). Es ist strittig, ob auch die indirekten Begünstigungen durch steuerliche Entlastungen hinzuzuzählen sind. Einen Gesamtüberblick der Leistungen nach Funktion, Institution und Finanzierung gibt das jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Sozialbudget. |