Eine feststehende oder allgemein anerkannte Definition des Begriffs Sozialrecht gibt es nicht; es besteht keine Klarheit darüber, welche Rechtsbereiche dazugehören und welche nicht. Einvernehmen besteht darin, dass das Sozialrecht die Rechtsbereiche umfasst, die mit sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherung zu tun haben. In diesem Sinne sind zum Sozialrecht das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu rechnen. |
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