Die Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz zur Resozialisierung von Straftätern und Strafgefangenen. Sie wurde 1953 in Deutschland eingeführt und wird in der Regel von hauptamtlich tätigen Bewährungshelfern durchgeführt. Diese müssen über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge verfügen. Strafaussetzung zur Bewährung in Verbindung mit Bewährungshilfe kommt nach dem Jugendstrafrecht und nach dem Strafrecht für Erwachsene vor. Die Aufgaben des Bewährungshelfers liegen vor allem in der Hilfe für den Verurteilten und in seiner Unterstützung. Das vollzieht sich überwiegend im Bereich der persönlichen und rechtlichen Beratung, der wirtschaftlichen Lage (wirtschaftliche Hilfen) und bei Arbeit und Wohnungssicherung (Wohnungslosenhilfe). Bewährungshilfe ist ein klassisches Aufgabengebiet der Sozialen Arbeit. Die hier tätigen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen wirken in einem Spannungsfeld zwischen staatlicher Kontrolle und persönlicher Beratung. Sie haben eine Berichtspflicht gegenüber dem zuständigen Richter und sind von dessen Weisungen abhängig (Zeugnisverweigerungsrecht). Die Bewährungshilfe hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies liegt vor allem an ihren Erfolgen im Vergleich zum Strafvollzug. Die Deutsche Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe e.V. (DBH) nimmt Aufgaben der Interessenvertretung, der beruflichen Qualifizierung (Professionalisierung) und der Fortbildung wahr; außerdem gibt sie die Fachzeitschrift "Bewährungshilfe" heraus. |
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